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Stifterforum

Das Stifterforum besteht aus den Stiftern und Stifterinnen, d. h. aus Personen, die mindestens 500 € gestiftet oder zugestiftet haben.

Juristische Personen können einen Vertreter entsenden.

Bei Zustiftungen aufgrund einer Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser in der Verfügung von Todes wegen eine natürliche Person bestimmen, die dem Stifterforum angehören soll; für die Dauer deren Zugehörigkeit gilt Absatz 1 sinngemäß.

Das Stifterforum soll mindestens einmal im Jahr vom Vorsitzenden des Vorstands zu einer Sitzung einberufen werden.

Das Stifterforum hat das Recht, mindestens einmal jährlich vom Vorstand über die Angelegenheiten der Stiftung informiert zu werden. Es kann durch Beauftragte Einsicht in die Unterlagen der Stiftung nehmen und kann Rechenschaft verlangen. Das Stifterforum kann dem Stiftungsrat und dem Vorstand Anregungen für deren Tätigkeit geben.

FÖRDERANTRAG

Um eine Förderung zu beantragen, können Sie dieses Formular downloaden.